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Grünmeister – Gartenbau und Baumpflege
Inhaber: Daniel Baderschneider
Röttenbacher Weg 4
14089 Berlin, Deutschland

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§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Grünmeister – Gartenbau und Baumpflege, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“.

Sie gelten für die jeweils vereinbarten Leistungen im Bereich Gartenbau, Garten- und Grünpflege, Baumpflege und weitere vom Auftragnehmer angebotene Arbeiten.

Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.

Abweichende Vertragsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

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§ 2 Angebote und Vertragsschluss

Angebote werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Informationen erstellt. Sofern ein Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist, stellt es eine unverbindliche Aufforderung zur Auftragserteilung dar.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer einen Auftrag annimmt oder eine entsprechende Auftragsbestätigung übermittelt. Die Annahme kann, soweit gesetzlich zulässig, auch durch den Beginn der vereinbarten Arbeiten erfolgen.

Der Umfang der Leistungen, die vereinbarte Vergütung und gegebenenfalls besondere Ausführungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der getroffenen Vereinbarung.

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§ 3 Leistungsumfang und Änderungen

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und unter Beachtung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Leistungen, die nicht im vereinbarten Auftragsumfang enthalten sind, werden nur nach entsprechender Vereinbarung ausgeführt. Entstehende Mehrkosten werden dem Auftraggeber vor Ausführung zusätzlicher Arbeiten mitgeteilt, soweit dies nach den Umständen möglich und rechtlich erforderlich ist.

Änderungen des Leistungsumfangs können Auswirkungen auf die Vergütung und den Ausführungstermin haben. Solche Änderungen sollen zwischen den Vertragsparteien nachvollziehbar festgehalten werden.

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§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Grundstück beziehungsweise der Arbeitsbereich zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden können.

Bekannte Hindernisse und Gefahren, insbesondere unterirdische Leitungen, Kabel, Bewässerungsanlagen, Drainagen oder andere empfindliche Einrichtungen, sind dem Auftragnehmer rechtzeitig mitzuteilen.

Erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen sind von derjenigen Vertragspartei einzuholen, der dies nach der Vereinbarung oder den gesetzlichen Vorschriften obliegt.

Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen aufgrund fehlender Mitwirkung werden nach den gesetzlichen Vorschriften und den individuellen Vereinbarungen behandelt.

 

§ 5 Preise und Vergütung

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

Sofern die Vergütung nach Zeitaufwand, Materialverbrauch oder anderen variablen Faktoren berechnet wird, richten sich die Kosten nach den vereinbarten Sätzen und dem tatsächlich angefallenen, abrechenbaren Aufwand.

Zusätzliche Kosten, beispielsweise für Material, Maschinen, Anfahrt, Gefahrenzulagen oder Entsorgung, sind nachvollziehbar im Angebot erfasst.

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§ 6 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung richtet sich nach den Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung.

Sofern kein besonderes Zahlungsziel vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Fälligkeit.

Abschlags- und Vorauszahlungen werden nur verlangt, wenn sie vereinbart wurden oder gesetzlich zulässig sind.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bleiben im gesetzlich vorgesehenen Umfang bestehen.

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§ 7 Ausführungstermine und Verzögerungen

Vereinbarte Ausführungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Bei Arbeiten im Freien können insbesondere Witterungsverhältnisse, Frost, Niederschläge, Bodenbeschaffenheit, eingeschränkte Zugänglichkeit oder unvorhersehbare Hindernisse den Ablauf beeinflussen.

Wenn sich eine Verzögerung abzeichnet, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab, soweit dies möglich und zumutbar ist.

Gesetzliche Ansprüche wegen Verzögerungen bleiben unberührt.

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§ 8 Pflanzen, Naturmaterialien und Pflegehinweise

Pflanzen und Naturmaterialien können naturbedingte Abweichungen in Farbe, Form, Struktur und Größe aufweisen. Solche Eigenschaften stellen für sich genommen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit eingehalten wird.

Das Anwachsen und die weitere Entwicklung von Pflanzen hängen unter anderem von Standort, Bodenbeschaffenheit, Witterung, Bewässerung und Pflege ab.

Eine bestimmte Anwuchsquote oder ein dauerhafter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

Der Auftraggeber sollte die für die ausgeführten Arbeiten gegebenen Pflege- und Bewässerungshinweise beachten.

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§ 9 Abnahme und Mängelrechte

Soweit die vereinbarte Leistung als Werkleistung einzuordnen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme.

Festgestellte Mängel sollen dem Auftragnehmer möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung ermöglicht wird.

Bei berechtigten Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Soweit gesetzlich vorgesehen, ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

Eine Einschränkung gesetzlicher Gewährleistungsrechte ist mit diesen AGB nicht beabsichtigt.

 

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt die gesetzliche Haftung unberührt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine Haftungsbegrenzung gesetzlich zulässig ist, ist sie auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

Eine Haftung für zwingende gesetzliche Ansprüche wird nicht ausgeschlossen.

 

§ 11 Kündigung und Vertragsbeendigung

Für die Kündigung und sonstige Beendigung des Vertrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die gegebenenfalls getroffenen individuellen Vereinbarungen.

Bereits erbrachte Leistungen und etwaige Vergütungs- oder Ersatzansprüche werden nach den geltenden gesetzlichen Regelungen abgerechnet.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Bei Verträgen mit Verbrauchern kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht bestehen. Dies kommt insbesondere bei bestimmten Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen in Betracht.

Ob ein Widerrufsrecht besteht, welche Frist gilt und ob gesetzliche Ausnahmen greifen, hängt von der Art des Vertrags und den konkreten Umständen des Vertragsschlusses ab.

Besteht ein Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher die erforderlichen Informationen und gegebenenfalls ein Muster-Widerrufsformular gesondert.

Soll mit der Ausführung einer Dienstleistung bereits während einer laufenden Widerrufsfrist begonnen werden, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen und Zustimmungen gesondert eingeholt.

Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.

 

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, soweit dies zur Bearbeitung von Anfragen, zur Angebotserstellung, zur Vertragsdurchführung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung auf unserer Website.

 

§ 14 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer erklärt, dass er nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Diese Erklärung ist vor Veröffentlichung auf ihre tatsächliche Richtigkeit zu überprüfen.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Auftrags sollen in Textform festgehalten werden. Gesetzliche Formvorschriften und individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.

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Stand: Oktober 2026

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​​Sa.: 10:00 - 15:00 Uhr

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